Ein Sachverständigengutachten ist eine wissenschaftliche Arbeit und hat sich deshalb auch an den Gütekriterien an eine wissenschaftliche Arbeit zu messen, wie beispielsweise Objektivität, Reliabilität und Validität.
Um Sie als Auftraggebende und die Beteiligten vor unsachgemäßen Gutachten zu schützen, orientiere ich mich an den Empfehlungen zur Gutachtenerstellung von Westhoff und Kluck (2014) sowie den vom Diagnostik- und Testkuratorium der Föderation deutscher Psychologenvereinigungen formulierten Qualitätsstandards (2017).
Meine Untersuchungen sind sowohl einzelfallorientiert und basieren auf hypothesengeleiteten Ansätzen, die dem aktuellen Stand der rechtspsychologischen Forschung entsprechen.
Zudem werden meine Fälle im Rahmen von Intervention und Supervision überprüft, um höchste Qualität zu gewährleisten.
"Psychologen und Psychologinnen lernen in ihrem Studium, wie menschliches Erleben und Verhalten, beschrieben, erklärt und vorhergesagt werden kann."
Eid und Petermann (2006)
Insbesondere die psychologische Diagnostik dient dazu menschliches Erleben und Verhalten zu beschreiben, zu erklären und vorherzusagen.
Die Diagnostik hat aber jederzeit wissensbasiert, d.h. in Bezug zu wissenschaftlichen, empirisch gewonnenen und bewährten Theorien, zu erfolgen.
Ich erhebe nur diejenigen Daten, die sich konkret auf die gutachterliche Fragestellung beziehen und verliere das Kriterium Ökonomie, d.h. die Kosten-Nutzen Abwägung nicht aus den Augen.
In der aussagepsychologischen Begutachtung orientiere ich mich zusätzlich an den vom Bundesgerichtshof formulierten Mindeststandards an aussagepsychologischen Begutachtungen (Urteil vom 30. Juli 1999). In meiner Untersuchung kommt in der Regel die Trias der aussagepsychologischen Begutachtung zur Anwendung, bestehend aus den Konstruktdimensionen Aussagetüchtigkeit, Aussagezuverlässigkeit sowie Aussagequalität mit entsprechender Anwendung der merkmalsorientierten Inhaltsanalyse.
In meiner familienrechtspsychologischen Begutachtung orientiere ich mich zusätzlich an den Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht, wie sie von der Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten in der 2. Auflage (2019) festgelegt wurden.
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